„Dank guter Argumente und eines verständnisvollen Sachbearbeiters wird meine Umschulung komplett finanziert.“

Fördermöglichkeiten

Eine Umschulung dient der beruflichen Neuausrichtung, nachdem bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden ist. Für die Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter ist die Förderung einer Weiterbildung eine „Kann-Leistung“, das bedeutet die Entscheidung, Ihre Umschulung zu finanzieren, hängt von der Einschätzung Ihres zuständigen Sachbearbeiters/-in ab.

Mit guter Vorbereitung sowie dem Sammeln von hilfreichen Informationen und aussagekräftigen Belegen vor dem Beratungsgespräch können Sie Ihre Chancen auf eine Förderung Ihrer Umschulung deutlich steigern. Gute Gründe sind beispielsweise:

  • Längere Auszeit durch Krankheit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen
  • Berufskrankheiten wie Allergien oder Rückenprobleme
  • Fehlende berufliche Perspektiven im bisherigen Job
  • Unzufriedenheit mit der aktuellen Tätigkeit
  • Technische Veränderungen im gesamten Berufsbild


Auch als Empfänger/-in von Arbeitslosengeld I kann Ihre Umschulung vom Arbeitsamt gefördert werden. Entscheidend ist, dass Sie die Voraussetzungen für eine Förderung möglichst vollständig erfüllen. Diese sind unter anderem:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Die Umschulung ist nicht Ihre Erstausbildung
  • Anstellung im erlernten Beruf ist nicht mehr möglich beziehungsweise sehr unwahrscheinlich (z. B. aufgrund geringer Nachfrage)
  • Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht
  • Gute Berufsaussichten im neuen Beruf (hohe Nachfrage)


Entscheidet sich die Agentur für Arbeit zur Übernahme der Kosten, dann bewilligt sie die Umschulung mittels eines Bildungsgutscheins. Damit können unter anderem Ihre Lehrgangskosten, die Prüfungsgebühren und Fahrtkosten übernommen werden. Weitere Formen der Unterstützung bieten das Arbeitslosengeld, das Übergangsgeld oder das Kindergeld.

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