Mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, wird die Anerkennung (Akkreditierung) und Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und deren Bildungsangeboten sowie die Anerkennung von privaten Arbeitsvermittlern vom Gesetzgeber geregelt.
Als gesetzlich anerkannter Bildungsträger nach AZAV können Sie sich darauf verlassen, dass Studiaflex mit seinen Bildungsangeboten die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Ihr Vorteil – Sie können Ihre Weiterbildung, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, bis zu 100% bei den entsprechenden Förderträgern gelten machen
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